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Leistungen

Vom einzelnen Übermaß-Kolli bis zum 200-Tonnen-Projekt: unsere Leistungen rund um Schwerlast- und Sondertransporte – inklusive Begleitfahrzeugen, Genehmigungen und Routenplanung.

Ab wann ist ein Transport genehmigungspflichtig?

Ein Transport wird in Deutschland genehmigungspflichtig, sobald er die Regelmaße der StVZO überschreitet – also mehr als 2,55 m breit, 4,00 m hoch, 16,50 m lang (Sattelzug) oder 40 t schwer ist. Dann greift eine Erlaubnis nach §29 bzw. Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (VEMAGS-Verfahren).

  • 2,55 mBreite
  • 4,00 mHöhe
  • 16,50 mLänge
  • 40 tGewicht

Wird einer dieser Werte überschritten, ist der Transport genehmigungspflichtig.

Regelgrenzen nach StVZO. Wird ein Wert überschritten, ist der Transport erlaubnis-/genehmigungspflichtig – wir übernehmen das Antragsverfahren.
MerkmalRegelgrenze (StVZO)Genehmigungspflichtig ab
Breitebis 2,55 m (Kühlfahrzeuge 2,60 m)über 2,55 m
Höhebis 4,00 müber 4,00 m
Längebis 16,50 m (Sattelzug) bzw. 18,75 m (Lastzug)darüber
Gewichtbis 40 t (44 t im kombinierten Verkehr)über 40 t bzw. 44 t

Details zu Ablauf, Dauer und Kosten stehen im Ratgeber zur Schwertransport-Genehmigung.

Quelle: Regelmaße nach StVZO sowie Erlaubnis-/Genehmigungsverfahren nach §29 und §46 StVO – gesetze-im-internet.de; Antragsportal VEMAGS.

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