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Mittlerer Korridor – der Landweg für Schwertransporte nach Zentralasien

Auf einen Blick

Der Mittlere Korridor (Trans-Caspian Route) verbindet Europa über die Türkei und den Kaukasus per Kaspi-Fähre mit Kasachstan und Zentralasien – ohne Transit durch Russland. Oversize Transports fährt diesen Korridor für Schwer- und Sondertransporte bis 200 t durchgängig, inklusive Genehmigungen, Zoll (T1/TIR) und BF3/BF4-Begleitung.

Deutschland Türkei Georgien Baku Kaspi-Fähre Aktau Kasachstan Zentralasien
Der Mittlere Korridor: Landweg über Türkei und Kaukasus, Kaspi-Querung per Fähre, weiter nach Zentralasien – ohne Russland-Transit.

Warum der Mittlere Korridor?

Mit den Sanktionen gegen Russland und Belarus ist die klassische Nordroute für viele Industriegüter keine planbare Option mehr. Der Mittlere Korridor hat sich seither als die verlässliche, sanktionskonforme Landverbindung zwischen der EU und Zentralasien etabliert. Für Schwer- und Sondertransporte ist er die Route der Wahl Richtung Kaukasus, Kaspische Region und die zentralasiatischen Märkte.

Die Abschnitte des Korridors

Wir planen jeden Abschnitt Tür-zu-Tür – mit den passenden Genehmigungen, Grenzformalitäten und der Fährabstimmung für übergroße Kolli.

Typische Abschnitte des Mittleren Korridors ab der EU. Richtwerte; die konkrete Route hängt von Ausgangsland, Maßen, Gewicht und Auflagen ab.
AbschnittWegFormalitäten
EU-LandabschnittEU-Ursprung (z. B. Deutschland, Benelux, Italien, Frankreich, Spanien) → Balkan / OsteuropaSondergenehmigung je EU-Land (in DE §29 StVO/VEMAGS), kein Zoll innerhalb der EU
Türkei / KaukasusTürkei → Georgien → Aserbaidschan (Baku)Transit T1/TIR, Sondergenehmigungen je Land, BF-Begleitung
Kaspi-QuerungBaku → Aktau / Kuryk (RoRo-Fähre)Abstimmung Fährbetreiber, Ladungssicherung, Maß-/Gewichtsfreigabe
ZentralasienKasachstan → Usbekistan / TurkmenistanTransit/Einfuhr, Begleitauflagen, Routenfreigabe

Genehmigungen, Zoll und Begleitung

Über den gesamten Korridor gilt: je Land eine eigene Sondergenehmigung, in Deutschland über das VEMAGS-Verfahren nach §29 StVO. Für die Nicht-EU-Abschnitte kommen Transitverfahren (T1 oder Carnet TIR) hinzu. Wo der Bescheid es verlangt, stellen wir BF3/BF4-Begleitfahrzeuge und koordinieren die Behörden. Die passende Fahrzeugwahl – vom Tieflader bis zum Modultransporter – richtet sich nach Gewicht, Höhe und den Engstellen der Route.

Projekt über den Mittleren Korridor anfragen

Wir prüfen Machbarkeit, Route, Fähre und Genehmigungen und melden uns mit einem Festpreis-Angebot.