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Ladungssicherung im Schwerlastverkehr nach VDI 2700

Ladungssicherung und Kranverladung von Schwergut auf der Baustelle

Wie wird Schwergut nach VDI 2700 gesichert?

Schwergut wird nach VDI 2700 durch eine Kombination aus Formschluss, Kraftschluss (Niederzurren) und Direktzurren gesichert, ausgelegt auf die vorgeschriebenen Beschleunigungskräfte – 0,8 g nach vorn, 0,5 g nach hinten und zur Seite. Anders als bei leichter Ladung reicht das reine Eigengewicht nicht als Sicherung: Auch ein 80-Tonnen-Kollo verrutscht bei Vollbremsung, wenn Reibung und Zurrmittel nicht ausreichen. Die VDI-Richtlinie 2700 („Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen") ist die anerkannte Regel der Technik, auf die sich §22 StVO und §23 StVO in der Praxis stützen. Bei jedem Schwertransport gehört sie zwingend in die Planung.

Die physikalischen Grundlagen

Maßgeblich sind die Massenkräfte, die beim Bremsen, Beschleunigen und in Kurven wirken. Die Richtlinie fordert, dass die Ladung Kräften von 80 % ihres Gewichts nach vorn und je 50 % nach hinten und zur Seite standhält. Bei Schwergut potenzieren sich die absoluten Kräfte: 50 % von 80 Tonnen sind 40 Tonnen Seitenkraft, die aufgenommen werden müssen. Deshalb dominiert bei Schwerlast der Formschluss – die Last steht an Rungen, Stirnwänden oder Sattelkonstruktionen an – ergänzt um Direktzurren mit hochfesten Ketten statt reiner Niederzurr-Reibung.

Kraftschluss vs. Formschluss

Kraftschluss (Niederzurren) erhöht die Reibung, indem Zurrgurte die Last aufs Ladeflächen-Deck pressen – bei sehr schweren Kolli aber begrenzt wirksam, weil die nötige Vorspannung kaum erreichbar ist. Formschluss nutzt feste Anschläge, sodass die Last gar nicht erst in Bewegung kommt; er ist bei Schwergut die tragende Methode. In der Praxis kombiniert man beides und ergänzt Direktzurren über definierte Anschlagpunkte des Kollos. Reibbeiwert-erhöhende Anti-Rutsch-Matten senken die erforderliche Zurrkraft messbar.

Lastverteilung und Achslasten

Ladungssicherung endet nicht bei den Zurrmitteln – die Lastverteilung auf dem Fahrzeug ist gleichrangig. Ein Lastverteilungsplan stellt sicher, dass keine Achse überlastet und die Stützlast eingehalten wird; bei falscher Positionierung droht sonst trotz perfekter Zurrung ein Verstoß gegen die zulässigen Achslasten. Bei Tiefladern und Modultransportern mit vielen Achslinien wird die Last so platziert, dass Schwerpunkt und Achslasten zusammenpassen – ein Kernstück der Machbarkeitsprüfung.

Zurrmittel und ihre Kennzeichnung

Verwendet werden nur geprüfte Zurrmittel mit ausgewiesener zulässiger Zugkraft (LC, Lashing Capacity) und intaktem Kennzeichnungsetikett. Für Schwergut kommen überwiegend hochfeste Zurrketten der Güteklasse 8 oder 10 zum Einsatz, deren LC zur berechneten Sicherungskraft passen muss. Beschädigte oder unbeschriftete Zurrmittel sind unzulässig. Die Anschlagpunkte am Kollo müssen die eingeleiteten Kräfte tragen – bei Maschinen sind das die vom Hersteller definierten Punkte, nicht beliebige Kanten.

Empfindliche und beschichtete Bauteile

Bei lackierten oder beschichteten Bauteilen – etwa Turmsektionen oder Pressenrahmen – darf die Sicherung keine Kantenpressung verursachen. Kantenschoner, Unterleghölzer und herstellerkonforme Transportgestelle verteilen die Kräfte. Eine falsche Aufnahme kann Schäden im sechsstelligen Bereich und Gewährleistungsstreit auslösen; deshalb stimmen wir die Sicherung bei sensiblen Kolli mit dem Hersteller ab.

Dokumentation und Verantwortung

Verantwortlich für die korrekte Ladungssicherung sind Verlader, Fahrer und Halter gemeinsam. Bei genehmigungspflichtigen Transporten kann die Behörde die Sicherung im Rahmen der Auflagen nach §29 StVO prüfen. Wir dokumentieren die Ladungssicherung – Methode, Zurrmittel, Lastverteilung – nachvollziehbar, damit sie einer Kontrolle standhält und im Schadenfall belastbar ist. Bei grenzüberschreitenden Verkehren gilt zusätzlich die europäische Norm EN 12195-1 als Berechnungsgrundlage.

Typische Fehler bei der Schwergut-Sicherung

Immer wiederkehrende Fehler sind: zu wenige oder unterdimensionierte Zurrmittel, Niederzurren dort, wo nur Direktzurren die Kräfte aufnehmen kann, fehlende Anti-Rutsch-Matten, Anschlag an ungeeigneten Kanten statt an definierten Punkten und eine Lastverteilung, die zwar die Sicherung, aber nicht die Achslasten berücksichtigt. Auch das Vergessen der Kantenschoner bei beschichteten Bauteilen zählt dazu. Diese Fehler fallen im normalen Betrieb oft nicht auf – erst bei einer Vollbremsung, einem Ausweichmanöver oder einer Behördenkontrolle zeigt sich die Lücke. Deshalb gehört die Sicherung berechnet und dokumentiert, nicht nach Augenmaß ausgeführt.

Sie planen einen Schwertransport mit anspruchsvoller Ladungssicherung? Wir prüfen Sicherung und Lastverteilung als Teil der Machbarkeit: +49 (0)30 2000 8 49 49 oder hsnk@zammad.com.

Häufige Fragen

Welche Beschleunigungskräfte fordert VDI 2700?

Die Ladung muss Kräften von 0,8 g (80 % ihres Gewichts) nach vorn sowie 0,5 g (50 %) nach hinten und zur Seite standhalten. Bei Schwergut bedeutet das enorme absolute Kräfte – 50 Prozent von 80 Tonnen sind 40 Tonnen Seitenkraft. Deshalb dominiert bei Schwerlast der Formschluss, ergänzt um Direktzurren mit hochfesten Ketten.

Reicht das Eigengewicht bei Schwergut als Sicherung?

Nein. Auch sehr schwere Kolli verrutschen bei einer Vollbremsung, wenn Reibung und Zurrmittel die auftretenden Massenkräfte nicht aufnehmen. Nach VDI 2700 muss die Sicherung berechnet und ausgeführt werden – über Formschluss an festen Anschlägen, Anti-Rutsch-Matten und Direktzurren an definierten Anschlagpunkten des Kollos.

Was ist der Unterschied zwischen Form- und Kraftschluss?

Kraftschluss (Niederzurren) erhöht die Reibung, indem Gurte die Last aufs Deck pressen – bei sehr schwerem Gut nur begrenzt wirksam. Formschluss nutzt feste Anschläge wie Rungen oder Stirnwände, sodass die Last gar nicht erst in Bewegung kommt. Bei Schwergut ist der Formschluss die tragende Methode und wird mit Direktzurren kombiniert.

Wer haftet für die Ladungssicherung bei einem Schwertransport?

Verlader, Fahrer und Halter sind gemeinsam verantwortlich. Bei genehmigungspflichtigen Transporten kann die Behörde die Sicherung im Rahmen der §29-StVO-Auflagen kontrollieren. Wir dokumentieren Methode, Zurrmittel und Lastverteilung nachvollziehbar, damit die Sicherung einer Kontrolle standhält und im Schadenfall belastbar ist.

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